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Last updated: 02/08/2021

Zusatz zum Geschäftsbesorgungsvertrag

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Human readable summary

Der vorliegende Zusatz zum Geschäftsbesorgungsvertrag (“ZUSATZ”) ergänzt den zwischen den Parteien bestehenden Rahmenabonnementvertrag (“RAHMENVERTRAG”). Begriffe in Großbuchstaben, die in diesem ZUSATZ verwendet aber nicht definiert werden, haben die im RAHMENVERTRAG angegebenen Bedeutungen. Im Falle eines Konflikts zwischen diesem ZUSATZ und dem RAHMENVERTRAG hat dieser ZUSATZ Vorrang.

1. Definitionen

HELPCENTER“ bezeichnet die Dokumentation unter https://help.falcon.io/hc/en-us.

LITE-NUTZER“ bezeichnet einen NUTZER, dessen Zugriff auf die DIENSTE auf die in einem AUFTRAG aufgeführten Module beschränkt ist.

DIENSTE“ bezeichnet die Social Media Management- und Kundenbindungsdienste, die der LIEFERANT dem KUNDEN bereitstellt.

„DRITTANBIETERDIENSTE“ bezeichnet Dienste, die nicht vom LIEFERANTEN bereitgestellt werden, auf die der KUNDE jedoch in Verbindung mit den DIENSTEN zugreifen oder diese nutzen kann, einschließlich sozialer Netzwerke.

2. Dienstleistungsbedingungen

2.1. Haftung. Der KUNDE hat die Twitter-Nutzungsbedingungen einzuhalten, normalerweise abrufbar unter https://twitter.com/tos, die Youtube -Nutzungsbedingungen, normalerweise abrufbar unter https://www.youtube.com/t/terms; die Facebook -Nutzungsbedingungen, normalerweise abrufbar unter https://www.facebook.com/terms.php, und die Nutzungsbedingungen für WhatsApp-Geschäftskundenlösungen, normalerweise abrufbar unter https://www.whatsapp.com/legal/business-solution-terms.

2.2. Schutz der NUTZER. Der KUNDE darf nicht: (a) wissentlich LIEFERANTENDATEN zeigen, verbreiten oder anderweitig einer natürlichen oder juristischen Person zur Verfügung stellen, von der er vernünftigerweise annehmen muss, dass sie LIEFERANTENDATEN in einer Weise verwenden könnte, die möglicherweise nicht mit den angemessenen Erwartungen dieser Person an den Datenschutz vereinbar wären;(b) Recherchen oder Analysen durchführen, die eine kleine Gruppe von Einzelpersonen oder eine einzelne Person für rechtswidrige oder diskriminierende Zwecke abgrenzen; (c) LIEFERANTENDATEN verwenden, um eine Person auf der Grundlage von Gesundheit, negativem Finanzstatus oder -zustand, politischer Zugehörigkeit oder Überzeugung, rassischer oder ethnischer Herkunft, religiöser oder philosophischer Zugehörigkeit oder Überzeugung, deren Sexualleben oder sexueller Orientierung, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Daten in Bezug auf eine angebliche oder tatsächliche Begehung einer Straftat oder anderer sensibler Kategorien personenbezogener Daten, deren Nutzung nach geltendem Recht verboten ist, gezielt anzusprechen, zu kategorisieren oder ein Profil von ihr zu erstellen; (d) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des LIEFERANTEN, jedoch vorbehaltlich geltender Gesetze, LIEFERANTENDATEN einem Mitglied des US-Geheimdienstes oder einer anderen Regierung oder öffentlichen Stelle zeigen, verbreiten oder anderweitig zur Verfügung stellen; oder (e) die DIENSTE zum Hochladen, Speichern oder Übertragen von: (i) anstößigem oder rechtswidrigem Material; (ii) unerbetenen Mitteilungen; oder (iii) Material, das die Privatsphäre, Werbung oder Rechte an geistigem Eigentum Dritter oder jegliche Bedingungen, Richtlinien oder Richtlinien von DRITTANBIETERDIENSTEN verletzt, verwenden.

2.3. DRITTANBIETERDIENSTE. Die Nutzung von DRITTANBIETERDIENSTEN durch den KUNDEN und der Zugriff auf Daten von DRITTANBIETERDIENSTEN unterliegen den geltenden Bedingungen und Richtlinien des Drittanbieters. Der LIEFERANT ist nur für seine eigenen DIENSTE und nicht für Dienste Dritter verantwortlich. Wenn ein Drittanbieter einen DRITTANBIETERDIENST nicht mehr zur Nutzung mit bestimmten Features und Funktionen der DIENSTE zur Verfügung stellt, stellt der LIEFERANT den Zugriff auf diese Features oder Funktionen ohne Haftung gegenüber dem KUNDEN ein. Für die Anzahl der Konten bei DRITTANBIETERDIENSTEN, die der KUNDE über die DIENSTE verwaltet, gelten die Beschränkungen für die faire Nutzung.

2.4. LIEFERANTENDATEN. Wenn der KUNDE LIEFERANTENDATEN verarbeitet, die personenbezogene Daten enthalten, ist der KUNDE dafür verantwortlich, den betroffenen Personen angemessene Datenschutzhinweise bereitzustellen, einschließlich der Benennung des LIEFERANTEN als eine Quelle für personenbezogene Daten. Ein Lizenzgeber oder das geltende Recht können vom LIEFERANTEN verlangen, personenbezogene Daten aus LIEFERANTENDATEN zu entfernen. In solchen Fällen wird der LIEFERANT den KUNDEN über die betroffenen LIEFERANTENDATEN informieren, die entfernt werden müssen, und der KUNDE hat diese Daten unverzüglich aus seinen Systemen zu entfernen, sei es während oder nach Ende der LAUFZEIT.

2.5. NUTZER.  Die DIENSTE können von der in einem AUFTRAG angegebenen Anzahl von NUTZERN und nicht von mehr als dieser Anzahl gleichzeitig genutzt werden. Jedes NUTZER-Konto ist nur für 1 Person bestimmt und darf nicht zwischen Einzelpersonen geteilt werden. Ein generisches NUTZER-Konto (z. B. [email protected]) ist kein gültiges NUTZER-Konto, auch wenn es nur von einer Person verwendet wird. Sofern in einem AUFTRAG nichts Abweichendes angegeben ist, müssen NUTZER Mitarbeiter, Berater, Auftragnehmer oder Handelsvertreter des im AUFTRAG angegebenen spezifischen KUNDEN-Unternehmens sein.

2.6. LITE-NUTZER. LITE-NUTZER können nur auf die Module zugreifen, die in der entsprechenden Position eines AUFTRAGS aufgeführt sind. Alle LITE-NUTZER, die andere Module verwenden, gelten als volle NUTZER und der LIEFERANT kann dem KUNDEN die Preisdifferenz zwischen einem LITE-NUTZER und einem vollen NUTZER in Rechnung stellen.

2.7. Sicherheit.  Der KUNDE hat wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um unbefugten Zugriff auf die DIENSTE oder LIEFERANTENDATEN zu verhindern, und er hat Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, die den besten Industriestandards entsprechen, um alle LIEFERANTENDATEN, die auf die Systeme des KUNDEN heruntergeladen werden, zu schützen. Der KUNDE ist dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob eine Multi-Faktor-Authentifizierungsmethode über die Standardsicherheitseinstellungen des LIEFERANTEN hinaus verwendet wird. Wenn der KUNDE sich entscheidet, sein eigenes Identitätsanbietersystem („IdP“) zur Authentifizierung seiner NUTZER zu verwenden, wird der KUNDE diesen IdP regelmäßig auf Kosten des KUNDEN überprüfen und die angemessene Sicherheit eines solchen IdP gewährleisten. Wenn der KUNDE dem LIEFERANTEN über ein Webportal oder andere nicht öffentliche Websites oder Extranet-Dienste auf der Website oder dem System des KUNDEN oder eines Dritten Zugriff auf KUNDENDATEN gewährt, ist der KUNDE für die Informationssicherheitspolitik in Verbindung mit diesem Zugriff verantwortlich, einschließlich der Verwaltung von Benutzerkonten und Zugriffsrechten.

2.8. Verfügbarkeit. Die DIENSTE haben: (a) im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der geltenden Dokumentation im HELPCENTER zu funktionieren; und (b) dem KUNDEN durchschnittlich mindestens 99,5 % eines Kalenderjahres zur Verfügung zu stehen, was Ausfallzeiten aufgrund geplanter oder kritischer Updates der PLATTFORM nicht umfasst. Dieser Abschnitt 2.8 gilt nicht für das BENCHMARK-MODUL (siehe Abschnitt 4 unten).

2.9. SUPPORT. Kunden-SUPPORT für die DIENSTE ist, wie im HELPCENTER beschrieben, bereitzustellen, sofern nicht anders in diesem Zusatz beschrieben.

3. Geistiges Eigentum

3.1. Lieferantendatenlizenz. Der LIEFERANT gewährt dem KUNDEN eine weltweite, nicht exklusive, nicht übertragbare, gebührenfreie Lizenz zum Verwenden, Herunterladen, Kopieren oder anderweitigen Entfernen von LIEFERANTENDATEN aus den Systemen des LIEFERANTEN in Übereinstimmung mit dieser VEREINBARUNG.

3.2. Kundendatenlizenz. Der KUNDE gewährt dem LIEFERANTEN eine nicht ausschließliche, gebührenfreie Lizenz zur Verarbeitung von KUNDENDATEN zum Zwecke der Bereitstellung der DIENSTE.

4. BENCHMARK-MODUL-Bedingungen

Der vorliegende Abschnitt 4 gilt nur, wenn der AUFTRAG des KUNDEN den Zugriff auf die Benchmarking-Funktionalität („Benchmark-Modul“) beinhaltet.

4.1. Support. Der KUNDE erhält E-Mail-Support für das BENCHMARK-MODUL per E-Mail an [email protected] und erhält innerhalb von 24 Stunden eine Antwort. Der LIEFERANT hat wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um: (a) Fehler innerhalb einer angemessenen Zeit zu beheben; und (b) das BENCHMARK-MODUL 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche verfügbar zu machen, mit Ausnahme von: (i) geplanten Ausfallzeiten (über die der KUNDE mindestens 6 Stunden im Voraus per E-Mail zu benachrichtigen ist); oder (ii) jegliche Nichtverfügbarkeit, die durch Umstände verursacht wird, die außerhalb vom LIEFERANTEN zu vertretender Gründe liegen.

5. Bedingungen für PROFESSIONELLE DIENSTE

Der vorliegende Abschnitt 5 gilt nur, wenn der AUFTRAG des KUNDEN kundenspezifische PROFESSIONELLE DIENSTE umfasst, die der LIEFERANT dem KUNDEN erbringt („PROFESSIONELLE DIENSTE“). „LIEFERGEGENSTAND“ bezeichnet ein maßgeschneidertes Gewerk des Forschungsteams des LIEFERANTEN, das für den KUNDEN erstellt wurde.

5.1. LIEFERGEGENSTÄNDE. Sämtliche LIEFERGEGENSTÄNDE stehen im Eigentum des LIEFERANTEN, mit Ausnahme von KUNDENDATEN, die in einem LIEFERGEGENSTAND enthalten sind. Der LIEFERANT gewährt dem KUNDEN eine weltweite, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung des LIEFERGEGENSTANDES und der LIEFERANTENDATEN im LIEFERGEGENSTAND gemäß dieser VEREINBARUNG.

5.2. STUNDEN. Der LIEFERANT stellt dem KUNDEN PROFESSIONELLE DIENSTE für die in einem AUFTRAG angegebene Anzahl von STUNDEN („STUNDEN“) zur Verfügung. Sämtliche Zeit, die der LIEFERANT dem KUNDEN für die Erbringung PROFESSIONELLER DIENSTE (einschließlich Vorbereitungsarbeiten) bereitstellt, wird von den dem KUNDEN zugewiesenen STUNDEN abgezogen. Die Verwendung der STUNDEN wird auf Wunsch des KUNDEN mit dem KUNDEN abgestimmt. Der LIEFERANT kann dem KUNDEN zusätzliche Gebühren für Schulungen in Rechnung stellen, wenn der KUNDE wiederholt nicht an seiner(n) Schulung(en) teilnimmt oder innerhalb einer Frist von weniger als 24 Stunden absagt. Nicht in Anspruch genommene STUNDEN sind nach Ablauf oder Beendigung eines AUFTRAGS nicht nutzbar oder erstattungsfähig.

5.3. Verzögerungen. Der KUNDE hat dem LIEFERANTEN unverzüglich alle Daten zur Verfügung zu stellen, die der LIEFERANT für die Lieferung der LIEFERGEGENSTÄNDE anfordert. Der KUNDE hat keinen Anspruch auf Erstattung von Gebühren im Falle von Verzögerungen oder unvollständigen LIEFERUNGEN, die durch die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem ZUSATZ seitens des KUNDEN verursacht werden.

6. AGENTUR-BEDINGUNGEN

Der vorliegende Abschnitt 6 gilt nur, wenn der KUNDE die DIENSTE oder das BENCHMARK-MODUL oder die PROFESSIONELLEN DIENSTE als Agentur abonniert hat, um seinen Kunden („AGENTURKUNDEN“) gegenüber eigene Agenturdienstleistungen zu erbringen.

6.1. Haftung. Der Kunde: (a) darf die DIENSTE, das BENCHMARK-MODUL, die LIEFERANTENDATEN oder die PROFESSIONELLEN DIENSTE keinen bestehenden LIEFERANTENKUNDEN als Teil seines eigenen Agenturdienstleistungsangebots anbieten; (b) hat AGENTURKUNDEN an eine Vereinbarung, die mit den Bedingungen dieser VEREINBARUNG übereinstimmt (einschließlich aller Beschränkungen in Bezug auf LIEFERANTENDATEN) zu binden; (c) ist für die Aktivitäten eines AGENTURKUNDEN verantwortlich, als ob die Aktivitäten unmittelbar die des KUNDEN wären; und (d) hat auf schriftliche Anfrage des LIEFERANTEN Kopien seiner Vereinbarung mit einem AGENTURKUNDEN in Bezug auf den Zugriff auf die DIENSTE, das BENCHMARK-MODUL und/oder die LIEFERANTENDATEN zur Verfügung stellen. Soweit nach geltendem Recht zulässig, sind weder AGENTURKUNDEN noch deren NUTZER Drittbegünstigte dieses ZUSATZES.

6.2. AGENTURKUNDEN. „VERWALTETE AGENTURKUNDEN“ bezeichnet die maximale Anzahl von AGENTURKUNDEN, die der KUNDE mit den in einem AUFTRAG festgelegten DIENSTEN versorgen kann. Sofern der KUNDE keine separate Umgebung für seine AGENTURKUNDEN erworben hat („AGENTURKUNDENUMGEBUNG“), haben AGENTURKUNDEN keine separaten Zugriffs- oder Nutzungsrechte auf die DIENSTE. Der Kunde darf die Daten aller VERWALTETEN AGENTURKUNDEN nicht in einem einzigen Konto zusammenführen. Die Zuweisung einer AGENTURKUNDENUMGEBUNG an einen AGENTURKUNDEN ist für die Dauer eines Auftrags unwiderruflich, kann jedoch neu zugewiesen werden, wenn der jeweilige AGENTURKUNDE die DIENSTE des KUNDEN nicht mehr nutzt. 

6.3. Nutzungskennzahlen. Sofern in einem AUFTRAG nicht anders angegeben, sind Nutzungskennzahlen Höchstwerte, die dem KUNDEN und allen gemeinsam VERWALTETEN AGENTURKUNDEN zur Verfügung stehen und die der KUNDE frei auf alle Konten verteilen kann, vorbehaltlich etwaiger Mindestanforderungen, die die DIENSTE erfordern (z. B. wenn der KUNDE mehr als einen AGENTURKUNDEN verwaltet, Nutzungskennzahlen müssen auf alle VERWALTETEN AGENTURKUNDEN verteilt werden, jedoch nicht unbedingt zu gleichen Mengen). Ungeachtet des vorherigen Satzes ist die in einem AUFTRAG angegebene Anzahl von Werbekonten die für jede AGENTURKUNDENUMGEBUNG verfügbare Anzahl und keine Höchstanzahl, die allen AGENTURKUNDENUMGEBUNGEN zugewiesen werden kann.

7. API-Bedingungen

Der vorliegende Abschnitt 7 gilt nur, wenn der AUFTRAG des KUNDEN den Zugriff auf die API des Lieferanten beinhaltet (“API”).

7.1. API Dokumentation” bezeichnet die im HELPCENTER aufgeführte Dokumentation des LIEFERANTEN.

7.2. Lizenz. Der LIEFERANT gewährt dem KUNDEN eine nicht ausschließliche, widerrufliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Lizenz für den Zugriff auf und die Nutzung der API gemäß diesem ZUSATZ zum Zwecke des Datenaustauschs zwischen den DIENSTEN und dem System des KUNDEN („API-Lizenz“). Sofern nicht anders vereinbart, wird dem KUNDEN ein API-Schlüssel zur Verwendung innerhalb einer einzigen juristischen Person („ORGANISATION“) gewährt und dieser API-Schlüssel darf nur innerhalb besagter ORGANISATION weitergegeben werden. Unbeschadet des vorstehenden Satzes ist der KUNDE berechtigt, den API-Schlüssel an einen vom KUNDEN autorisierten Dritten weiterzugeben, sofern der API-Schlüssel für den internen Gebrauch des KUNDEN verwendet wird. Jede vom KUNDEN oder von einem Dritten im Auftrag des KUNDEN entwickelte API-Integration hat den Bedingungen dieser VEREINBARUNG zu entsprechen.

7.3. Verschiedenes. Für die Zwecke des vorliegenden ZUSATZES ist die API Teil der DIENSTE und alle Rechte, Einschränkungen und Pflichten (einschließlich Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse) in Bezug auf die DIENSTE gelten für die API. Ungeachtet des vorherigen Satzes kann der LIEFERANT die API-Lizenz jederzeit aus Gründen der Zweckmäßigkeit kündigen, und sofern der KUNDE nicht vertragsbrüchig ist, erstattet der LIEFERANT diesem alle im Voraus bezahlten Gebühren für die API-Lizenz anteilig zurück. Im Falle eines Konflikts zwischen den in diesen API-Bedingungen aufgeführten Dokumenten ist die Rangfolge: (a) die API-Dokumentation; (b) diese API-Bedingungen; (c) Abschnitt 2 dieses ZUSATZES; und (d) der RAHMENVERTRAG.

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